Hausordnung

 

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir begrüßen Sie herzlich in unserem Haus und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches wollen wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen.

 

Zweck der Hausordnung

Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Kritik nehmen wir ernst, freuen uns aber ebenso über Ihre Verbesserungsvorschläge und Anregungen.

 

Hausrecht

Die Museumsleitung übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums Eisfeld, das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der vom Museum Eisfeld verwahrten Kulturgüter. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Exponate werden die Museumsgebäude, die Ausstellungsräume und Außenanlagen videoüberwacht.

 
Eintrittspreise und Öffnungszeiten
  1. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Museums Eisfeld werden gesondert festgelegt. Sie können bei der Kasse eingesehen werden. Die Besuchszeit endet an den Wochenenden um 17.00 Uhr; die Schließung beginnt um 16.50 Uhr.
  2. Bei Überfüllung oder aus anderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.

 
Besucherinnen und Besucher des Museums
  1. Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  2. Zutritt hat generell jedermann. Allerdings ist der Zutritt in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand nicht gestattet.
  3. Das Museum freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Kinder unter sechs Jahren dürfen die Ausstellungsräume nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
 
Verhalten in den Ausstellungsräumen
  1. Sofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, ist das Berühren der Exponate nicht gestattet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbeizuführen.
  2. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde. Sehbehinderten Besucherinnen und Besuchern empfehlen wir jedoch, das Museum mit einer Begleitperson zu besuchen.
  3. Im allen Museumsgebäuden des Schlosses darf nicht geraucht werden.
  4. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage sowie der Brandmeldeanlage. Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleiter.
  5. Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen sie während der gesamten Zeit des Museumsbesuchs anwesend sein und eine ausreichende Beaufsichtigung gewährleisten.
  6. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten und sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk-,Mobil- und Fernsehgeräten, Tabletcomputern sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
  7. Durchgänge, Treppen und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden
  8. Die Museumsleitung ist berechtigt, bei Diebstahlverdacht eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen. Bei Diebstahlalarm ist die Museumsleitung berechtigt, sämtliche Ausgänge außer dem Haupteingang zu schließen, um dort eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
  9. Führungen durch das Museum dürfen nur von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eisfelder Museums durchgeführt werden.
  10. Rollstühle dürfen im Museum benutzt werden. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern wird die Mitnahme einer Begleitperson empfohlen.
  11. Das Durchführen von Werbemaßnahmen, Verteilen von Flugblättern, Handzetteln und Ähnlichem ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Museumsleitung oder der Stadtverwaltung Eisfeld gestattet. Das Werbematerial des Museums darf nur zu privaten Informationszwecken mitgenommen werden.
 
Ablegen der Garderobe und des Gepäcks

Das Betreten der Ausstellungsräume mit Überbekleidung oder sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken und Taschen, die größer sind als DIN A 4 (ca. 20×30 cm) sowie mit einem Kinderwagen ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Für die Aufbewahrung der vorgenannten Gegenstände sowie Mäntel, Jacken etc. stehen eine Garderobe zur Verfügung. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsache behandelt. Eine Haftung seitens des Eisfelder Museums für die im Garderobenbereich abgelegten Wertsachen ist ausgeschlossen.

 

Fotografieren und Filmen

In den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren ohne Blitzlicht für private Zwecke grundsätzlich gestattet. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher zu beachten. Die Verwendung von Blitzlicht sowie Stativen ist untersagt. Das Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Eisfelder Museums erlaubt. Filmaufnahmen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung durch das Eisfelder Museum oder der Stadtverwaltung Eisfeld erfolgen.

 
Aufsichtspersonal

Unser Aufsichtspersonal steht Ihnen gerne zu Auskünften und zur Hilfestellung zur Verfügung. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Es ist berechtigt, Ausweise und Eintrittskarten zu kontrollieren. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, wird den betreffenden Personen durch Beauftragte des Museums der weitere Aufenthalt im Museum untersagt. Besucherinnen und Besucher, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Wir bitten um Verständnis, dass es dem Personal nicht gestattet ist, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen. Es ist jedoch jederzeit möglich, dem Eisfelder Museum nach Spenden zukommen zu lassen.

 
Fundgegenstände

Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir beim Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Für das Nachsenden liegengebliebener Gegenstände wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach Aufwand und Portogebühren richtet, mindestens jedoch 30,00 € beträgt.

 

In Kraft treten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Kassenbereich aus. Außerdem kann sie auf der Homepage des Eisfelder Museums eingesehen werden.

Genießen Sie Ihren Aufenthalt bei uns – es ist auch Ihr Museum.

 

Eisfeld, 01.04.2017
Die Museumsleitung